Die Rudi und Emmy Schausberger Stiftung

Die Rudi und Emmy Schausberger Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Rudi und Emmy Schausberger haben die Stiftung durch Vermächtnis errichten lassen und aus ihrem Erbe 130.000 Euro als Stiftungsvermögen gestiftet.

Der Kanusport war für die kinderlosen Rudi und Emmy Schausberger Lebensinhalt. Schon während Rudis Zeit als 1. Vorsitzender der Kanu-Gesellschaft Stuttgart von 1960 bis 1969 hat er den Verein sehr gefördert. Als Ende 2013 Emmy Schausberger im hohen Alter von 93 Jahren verstarb, wurde Lutz Wertenauer mit der Einrichtung einer Stiftung beauftragt und am 29.10.2013 wurde die Stiftung vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt und konnte seine Arbeit aufnehmen.

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kanu-Gesellschaft Stuttgart e.V., insbesondere von Jugendlichen und Leistungssport. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten, zu Reisekosten und zu Trainer- und Übungsleiterhonoraren.

Stiftungsorgane

Organ der Stiftung ist der Vorstand, der ehrenamtlich arbeitet. Die drei Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung der Kanu-Gesellschaft Stuttgart e.V. auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung beträgt 130.000,00 EUR, welches
grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten ist.

 

ZUKUNFT SICHERN UND GESTALTEN SO KÖNNEN SIE DABEI SEIN …

Durch Zustiftungen gehören Sie zum Kreis der Stifter. Ihre Zustiftung trägt zum Wachstum des Kapitalstocks der Stiftung bei, aus dessen Ertrag die Stiftungsaufgaben gefördert werden.

Zustiftungen

Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, Erbschaften und Vermächtnisse gelten grundsätzlich
als Zustiftung. Zustiftungen können durch den Zuwendungsgeber bzw. die Zuwendungsgeberin einem der vorbezeichneten Zweckbereiche, also Zuschüssen für die Anschaffung von Sportgeräten, zu Reisekosten und zu Trainer- und Übungsleiterhonoraren, zugeordnet werden. Sie können ab einem Betrag
von 50.000,00 EUR mit seinem/ihrem Namen (Namensfonds) verbunden werden, sofern der Zuwendungsgeber bzw. die Zuwendungsgeberin dies wünscht.

Spenden

Durch zugeordnete Spenden mit zeitnaher Verwendung helfen Sie mit, dass die Stiftung schnell und unbürokratisch helfen kann.

  • So können Sie zum Beispiel den Erlös von Veranstaltungen der Stiftung zufließen lassen.
  • Bei Anlässen wie Geburtstagen und Jubiläen können Sie anstelle von Geschenken um Zuwendungen für unsere Stiftung bitten.
  • Sie können die Stiftung auch mit Sachvermögen unterstützen und sie mit einer Schenkung oder einem Vermächtnis im Testament bedenken.

Wir sind Ihnen für jeden Betrag, auch den kleinsten, dankbar.

Und Sie sollen wissen: Ihre Tat wird vom Staat steuerlich gefördert und begünstigt. Die Zuwendungsbestätigung, die zum Steuerabzug führt, geht Ihnen unaufgefordert zu.

Verwendung der Spenden

Die Kanu-Gesellschaft Stuttgart ist verpflichtet, die Zuwendungen der Stiftung zeitnah (im Spendenjahr) zu verwenden und darf ihre Eigenleistung für den Leistungssport im Bereich Anschaffung von Sportgeräten, Reisekostenerstattung und Trainer- und Übungsleiterhonoraren nicht kürzen, welches durch den Stiftungsvorstand kontrolliert wird.

Kontakt

Rudi und Emmi Schausberger Stiftung
Stiftungsvorstand
Talstraße 207, 70372 Stuttgart
www.Schausbergerstiftung.de
info[at]schausbergerstiftung[dot]de

Bankverbindung: BW-Bank      BIC: SOLADEST600      IBAN: DE70 6005 0101 0004 5916 49